Wenn Kinder Schäden verursachen
In jeder Privathaftpflichtversicherung, in der ein Familientarif gebucht ist, wird der Versicherungsschutz für die minderjährigen Familienmitglieder mit eingeschlossen. Das Versicherungsunternehmen ist jedoch nicht dazu verpflichtet Schäden zu regulieren, die von einem Familienmitglied verursacht wurden, welches jünger als sieben Jahre alt ist. Wenn Schäden im Straßenverkehr verursacht werden, liegt die Altersgrenze sogar bei zehn Jahren. Ein Versicherungsschutz durch die Privathaftpflichtversicherung muss ebenso wenig greifen, wenn die Erziehungs- oder Aufsichtspflicht durch die Eltern verletzt wurde. Die meisten Schäden, die durch Kinder verursacht werden, treten im Freundes- und Bekanntenkreis auf. Für solche Fälle kann man Zusatzpakete buchen. Eine Absicherung derartiger Schadensfälle macht in jedem Fall Sinn. Gerade im Bekannten- und Freundeskreis kann es zu unnötigen Spannungen kommen, wenn Schäden verursacht wurden, die wegen einem finanziellen Engpass nicht sofort von einem selbst reguliert werden können. Schuld ist man in einem solchen Fall selbst. Jeder Schaden, der nicht durch eine Privathaftpflichtversicherung abgedeckt ist bringt gleichzeitig zum Ausdruck, dass man nicht ausreichend versichert war. Die Privathaftpflichtversicherung ist keine Pflichtversicherung. Es liegt also in der eigenen Verantwortung, nicht nur den Besitz von Dritten genügend zu schützen, sondern auch die eigene Existenz!
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